01. März 2024

Neustart bei HABA: Insolvenzplan bestätigt – Eigenverwaltungsverfahren aufgehoben

Mit Beschluss vom 29.02.2024 – also weniger als sechs Monate nach Insolvenzantragsstellung – wurden die Eigenverwaltungsverfahren der Haba Sales GmbH & Co. KG und der Haba Group B.V. & Co.KG durch das zuständige Insolvenzgericht Coburg aufgehoben. Bereits am 09.02.2024 stimmten die Gläubiger der Unternehmen mit großer Mehrheit den vom Unternehmen vorgelegten Insolvenzplänen zu. Diese sehen weit überdurchschnittliche Quoten von rd. 25% für die Gläubiger der HABA Sales und sogar 100% für die Gläubiger der HABA Group vor.

„Aus Sicht der Gläubiger freue ich mich nicht nur über die weit überdurchschnittlichen Quotenzahlungen, sondern insbesondere auch über die sehr schnelle und professionelle Abwicklung“, so Tobias Sorg, geschäftsführender Gesellschafter der dmp solutions, der das Verfahren als Sachwalter beaufsichtigt hat. „Mein Dank geht an die Mitarbeiter von HABA, dem Geschäftsführungsteam um Dr. Mario Wilhelm sowie insbesondere an das Team von Grub Brugger um den Generalbevollmächtigten Martin Mucha, die in kürzester Zeit das Ruder herumgerissen haben und die Sanierung in Eigenverwaltung mit großem Engagement und absoluter Transparenz erfolgreich umgesetzt haben.“

Nicht nur aufgrund der schnellen Abwicklung sowie dem überdurchschnittlichen Ergebnis für die Gläubiger, sondern auch aufgrund der mit rd. 16.000 Verfahrensbeteiligten erheblichen Größe der Verfahren war die Eigenverwaltung außergewöhnlich. Hinzu kamen weitreichende Sanierungsmaßnahmen im leistungswirtschaftlichen Bereich, die innerhalb des Eigenverwaltungsverfahrens umgesetzt wurden.

„Ich bin überzeugt, dass der erfolgreiche Abschluss der Eigenverwaltung den Grundstein für eine nachhaltige Sanierung und den Erhalt der Traditionsmarke HABA gelegt hat. Dem ganzen HABA-Team wünsche ich für die Zukunft alles Gute“, gibt sich Tobias Sorg zuversichtlich.

Hier geht’s zur Pressemeldung von HABA:

Pressemitteilung, vom 01.03.2024 - HABA FAMILYGROUP beendet Eigenverwaltungsverfahren